(pm/fsm) – Nach dem Tod des langjährigen Vorsitzenden Thomas Jühe im Dezember 2022 hat die Kommission Paul-Gerhard Weiß zu ihrem neuen Vorsitzenden der Fluglärmkommission Frankfurt gewählt.
Der Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß gilt seit vielen Jahren als profunder Kenner der Fluglärmproblematik, der sich beharrlich für einen echten Ausgleich der Interessen am Flughafenstandort Frankfurt einsetzt. „Die Erweiterung des Flughafens liegt zwar schon über zehn Jahre zurück, mit den Folgen müssen die Fluglärmbetroffenen aber jeden Tag umgehen. Der Flughafen will weiterwachsen, umso wichtiger ist es, dass durch die Fluglärmkommission der Druck auf alle Beteiligten hoch bleibt, dass dabei der Lärm nicht zunimmt. Wir müssen daher weiter alles daransetzen, den Flugverkehr so lärmarm wie möglich abzuwickeln. Das Ringen um jedes Dezibel bleibt eine zentrale Aufgabe für die Region!“, betonte der neu gewählte Vorsitzende Paul-Gerhard Weiß.
Turnusgemäß fand auch die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder der Fluglärmkommission statt. In jeweils getrennten Wahlgängen wurden in geheimer Wahl die beiden StellvertreterInnen sowie die sechs BeisitzerInnen gewählt. Der bisherige Vorstand stellte sich grundsätzlich wieder zur Wahl, mit Blick auf bevorstehende Änderungen teilweise in anderer Funktion. Im Ergebnis ergab sich eine große Mehrheit für den bisher amtierenden Vorstand sowie für das Neumitglied Michael Kolmer (Umweltdezernent Darmstadt). Gewählt bzw. wiedergewählt wurden als stellvertretende Vorsitzende Rosemarie Heilig (Umweltdezernentin Frankfurt, wiedergewählt) sowie Manfred Ockel (Bürgermeister Kelsterbach und Co-Vorsitzender des Expertengremiums aktiver Schallschutz, gewählt). Auch die weiteren Mitglieder des Vorstandes Dr. Bernd Blisch (Bürgermeister Flörsheim), Jan Fischer (Bürgermeister Nauheim), Ralf Möller (Bürgermeister Weiterstadt), Janina Steinkrüger (Umwelt- und Verkehrsdezernentin Mainz) und Dirk Westedt (Bürgermeister Hochheim) wurden in Ihrem Amt bestätigt.
Der Vorstand deckt damit wieder das relevante Spektrum der regionalen Fluglärmbetroffenheit ab. Alle Betriebsrichtungen mit ihren jeweiligen An- und Abflugrouten sind personell im Vorstand abgebildet. Da die Vorstandsmitglieder unterschiedlichen Parteien angehören, ist auch zukünftig gewährleistet, dass die Beratungen der Fluglärmkommission unabhängig von den jeweiligen parteipolitischen Positionen vorgenommen werden.
Zentrales Beratungsthema der Sitzung war die Vorstellung der Ergebnisse der Fluglärmkartierung, einer alle 5 Jahre vorzunehmenden Lärmberechnung nach EU-Vorgaben. Die rechnerisch ermittelten Ergebnisse der Anzahl der Fluglärmbetroffenen auf Basis der Flugbewegungen des Jahres 2019 unterscheiden sich deutlich von der Vorgängerberechnung. Die Unterschiede betreffen insbesondere den Anflugbereich in etwas größeren Entfernungen (ab etwa 15 km vom Flughafen entfernt), der in beiden Betriebsrichtungen dicht besiedelt ist.
Nach ersten Analysen der Fluglärmschutzbeauftragten beruhen die Unterschiede vor allem auf den bundesweit geänderten Berechnungsvorgaben für die Lärmkartierung. Der Vergleich von Daten der Fluglärmmessstationen rund um den Flughafen Frankfurt hat die rechnerisch ermittelten Werte nach den vorliegenden Auswertungen nicht bestätigt. Vielmehr waren die Werte im Bezugsjahr 2019 an den meisten geprüften Messstationen sogar etwas geringer als 2016. Insbesondere in weiter entfernten Bereichen ist es methodisch sehr herausfordernd, den Fluglärm messtechnisch ausreichend abzugrenzen von sonstigen Geräuschen. Daher erstrecken sich die vorhandenen Messnetze von Fraport und UNH auch nur bis ca. 15-20 km. Für die erstmals in der Kartierung vorhandenen weiter entfernten Anflugbereiche konnten daher keine Abgleiche vorgenommen werden.
Die Fluglärmkommission und das Land Hessen haben ein großes Interesse daran, dass die Ermittlung der Lärmbelastung sowohl für die kontinuierliche Arbeit an Maßnahmen zur Lärmreduktion als auch mit Blick auf eine künftige Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs und des Siedlungsbeschränkungsgebiets mit den damit verbundenen Rechtsfolgen so realitätsnah wie möglich erfolgt. „Die Kommission schließt sich daher der Forderung des Landes Hessen an den Bund an, die Rechenergebnisse mit einer nach wissenschaftlichen Kriterien zu validieren, zum Beispiel mit einer von wissenschaftlichen FachexpertInnen durchgeführten spezifischen Messkampagne zu überprüfen!“, fasste der stellvertretende Vorsitzende und Bürgermeister von Kelsterbach, Manfred Ockel, die Beratung der Kommission zusammen.
Mit einem kommunal-einstimmigen Beratungsergebnis verabschiedete die Kommission eine Empfehlung für die Verankerung eines Lärmminderungsziels für die Nacht im nächsten Lärmaktionsplan. Die Kommission entwickelte darin ganz konkrete Maßnahmen- und Regelungsvorschläge zur Erreichung von deutlich mehr Lärmschutz vor allem in den Nachtrandstunden. Der Beschluss richtet sich an das Regierungspräsidium Darmstadt, das den nächsten Lärmaktionsplan erarbeitet.
Die Mitglieder der Kommission dankten dem Land Hessen ausdrücklich für den Entwurf eines Fluglärmkommissionsgesetzes als wichtigen Schritt zur dauerhaften Sicherstellung der Unabhängigkeit, Arbeitsfähigkeit und Finanzierung der Fluglärmkommission Frankfurt, zu der sie in der vergangenen Woche ihre Stellungnahme übermittelt hatte. Mit dem Gesetz wird Hessen ein weiteres Mal Vorreiter im Bereich des Fluglärmschutzes sein, es ist das erste Landesgesetz dieser Art bundesweit. „Ich hoffe sehr, dass der Entwurf vom Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen wird. Die gesetzliche Verankerung der am Standort Frankfurt erreichten Grundlagen für die Arbeit der Fluglärmkommission setzt konsequent den in Frankfurt eingeschlagenen Weg eines Miteinanders auf Augenhöhe fort!“, betonte die stellvertretende Vorsitzende, Rosemarie Heilig, Umweltdezernentin von Frankfurt.