(pm/fsm) – Das Frankfurter Landgericht hat den abgewählten Oberbürgermeister Feldmann wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro verurteilt.
Falls das Urteil Bestand hat, wäre Feldmann vorbestraft.
(pm/fsm) – Das Frankfurter Landgericht hat den abgewählten Oberbürgermeister Feldmann wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro verurteilt.
Falls das Urteil Bestand hat, wäre Feldmann vorbestraft.