Regionale Impfzentren öffnen am 19. Januar 2021

(pm/ea) – Hessinnen und Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich ab dem 12. Januar 2021 für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind.

Zwei Wege führen für Angehörige der ersten Gruppe zum persönlichen Impftermin:
(1) Telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117
(2) Onlineanmeldung über die Webseite impfterminservice.de

Die Impfungen werden ab dem 19. Januar 2021 in den sechs Regionalen Impfzentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt beginnen. Sie versorgen die Städte und das gesamte Umland (welches Regionale Impfzentrum welche Städte und Gemeinden umfasst, ist hier ersichtlich: https://hessenlink.de/2LeEr). Es gibt für jede Hessin und jeden Hessen ein zuständiges Regionales Impfzentrum.

Terminvereinbarungen sind erst ab dem 12. Januar 2021 möglich. Wer sich schon vorher über die Schutzimpfung in Hessen informieren möchte, kann auf das Informationsangebot unter
corona.hessen.de oder auf die Webseite des Robert Koch-Instituts rki.de. zurückgreifen. Für allgemeine Fragen steht das Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung zur Verfügung: 0800 555 4666.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth und der Hessische Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: „Wir werden die sechs Regionalen Impfzentren ab dem 19. Januar öffnen. Angesichts der überschaubaren Impfstoffmengen werden sie noch nicht unter Volllast laufen, dennoch werden tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten können. Sobald eine erhöhte Impfstoffproduktion und weitere Zulassungen für wirksame Impfstoffe in Europa erfolgen, können wir unsere weiteren Impfzentren öffnen. Aktuell hat aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität.“

Bürgerinnen und Bürger der Gruppe mit der höchsten Priorität können sich ab dem 12. Januar 2021 online sowie per Telefonhotline für einen persönlichen Termin in den Regionalen Impfzentren anmelden.

Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)

Personen ab dem 80. Lebensjahr
Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)

Personen ab dem 70. Lebensjahr
Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)

Personen ab dem 60. Lebensjahr
Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Hinweis:
Allgemeine Fragen rund zu Corona werden weiterhin unter der 0800 – 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.

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