HLNUG meldet für 2018 Stickstoffdioxid-Überschreitungen an das Umweltbundesamt

(pm/ea) – Zeitgleich mit der Veröffentlichung seines Lufthygienischen Jahreskurzberichtes 2018 hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) wie jedes Jahr im Rahmen seiner Berichtspflichten auch die Ergebnisse der Luftmessungen aus dem Jahr 2018 an das Umweltbundesamt (UBA) gemeldet.

Der Jahreskurzbericht informiert sowohl über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen wie auch über die der diskontinuierlichen Messungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub PM2,5 .

Während es beim Feinstaub 2018 erneut keine Überschreitungen der Grenzwerte gab, wurde der Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid 2018 an 18 Messstellen überschritten, die alle an das UBA berichtet wurden. Gegenüber 2017 wurden vier zusätzliche Messstellen mit Grenzwertüberschreitung gemeldet. Es handelt sich dabei um drei Passivsammlermessstellen in Frankfurt (Frankfurt-Riederwald Am Erlenbruch 80, Frankfurt-Riederwald Am Erlenbruch 130 sowie Frankfurt Pforzheimer Straße 11) und eine Passivsammlermessstelle in Darmstadt (Heinrichstraße 5-7).

Hintergrund:

Vereinbarungsgemäß berichten die Länder bis Ende Mai die finalen Daten des Vorjahres an das UBA. Diese werden dann vom UBA aufbereitet und im Rahmen der Berichtspflichten Ende September an die EU berichtet. Welche Stationen aufgenommen und berichtet werden, entscheiden die Länder unter Berücksichtigung der Vorgaben der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Meldung der hessischen Daten erfolgt durch das HLNUG. Aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid werden die vier genannten, bisher nur temporär betriebenen Messstellen nun dauerhaft betrieben und an das UBA gemeldet.

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