Landestierschutzbeauftragte: Bundesregierung tritt Tierschutz mit Füßen

(pm/ea) – In Deutschland werden etwa 20 Millionen männlicher Ferkel jedes Jahr ohne jegliche Betäubung kastriert – aus rein ökonomischen Gründen. 2012 war ein Verbot dieser schmerzhaften Praxis beschlossen worden, zunächst zum 31.12.2016, dann mit Rücksicht auf die Landwirtschaft, zum 31.12.2018. Nun will die CDU/CSU-SPD Koalition im Bund die Betäubungspflicht für die Kastration von Ferkeln nochmals um zwei Jahre verschieben.

Damit setzt sie sich einmal mehr über ein tierfreundliches Votum des Bundesrates hinweg. Dieser hatte ein Verschieben gerade ausdrücklich abgelehnt.

Die hessische Landestierschutzbeauftragte führt dazu aus: „Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verrät zum Welttierschutztag nicht nur die Tiere, sondern auch ihre eigenen Ausführungen aus dem Jahre 2012. Da hatten nämlich die gleichen Parteien zu Recht festgestellt, dass „die Durchführung des Eingriffs ohne Betäubung für das Ferkel mit Schmerzen verbunden ist. Gemäß § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Kastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr“ (siehe auch BT-Drucks. 17/10572 S. 24).

Nach dieser klaren Aussage kümmerte sich Jahre lang weder die Agrarlobby noch die Koalition stringent um das Thema. Wenige Monate vor Beginn des Verbotes aber begann die Agrarlobby Druck aufzubauen, da ihr die tierschutzgerechten Methoden zu umständlich und zu teuer erscheinen. Dazu die Landestierschutzbeauftragte: „… schon knickt die Koalition ein. Den Schmerz, den die Ferkel nun noch weiter bei der Kastration fühlen, würde wohl niemand dieser politisch Verantwortlichen seinem Hund oder seiner Katze antun….“

Hintergrund:

Männliche Ferkel werden nur deshalb kastriert, weil es geschlechtsspezifisch und je nach Linie, Fütterung und den hygienischen Bedingungen im Stall bei einigen Tieren zu Geruchsauffälligkeiten des Fleisches (sog. Ebergeruch) kommen kann. Dieser Geruch, der beim Erhitzen des Fleisches entweicht, wird von einigen Menschen als unangenehm empfunden. Bei der Wurstherstellung spielt er aufgrund der anderen Verarbeitung gemeinhin keine Rolle.

Die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel ist bis heute gang und gäbe – und soll eigentlich ab 2019 verboten sein. Am 21.9.2018 hatte im Bundesratsplenum keiner der Anträge auf eine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration eine Mehrheit erhalten. Während der Debatte ließ jedoch der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, verlauten, dass sich sein Ministerium für eine Fristverlängerung einsetzen werde. Und das, obwohl bereits tierschutzkonforme und praktikable Methoden existieren: die Ebermast, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose mit Schmerzmedikation. Keine tierschutzgerechte Alternativmethode und ausdrücklich inakzeptabel wäre aus Tierschutzsicht die Lokalanästhesie durch die Landwirte selbst, wie sie die Branche fordert. Dabei belegen verschiedene Studien, dass diese Methode zusätzliche Schmerzen und Stress verursacht und keine ausreichende Schmerzausschaltung während der Kastration bewirkt.

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