Dieselfahrverbot: Landesregierung wird Rechtsmittel gegen Urteil einlegen

(pm/ea) – Die Landesregierung hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts bezüglich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankfurt einzulegen und sich gegen den Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. auf einstweilige Anordnung zu wehren.

Das erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und die Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in seinem Urteil zum Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt auch die Möglichkeit von Fahrverboten für Diesel- und ältere Benzin-Fahrzeuge als zulässig erachtet. Die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe e.V., hat darüber hinaus noch einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um zu erreichen, dass auf Grundlage des Urteils bereits zum 01. Februar 2019 Fahrverbote für Diesel- und ältere Benzinfahrzeuge in Kraft gesetzt werden könnten. Die Landesregierung beabsichtigt jetzt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen und wird gegen die einstweilige Anordnung Stellung beziehen.

„Um zu verhindern, dass zum 01. Februar 2019 Fahrverbote für Diesel- und ältere Benzinfahrzeuge in Frankfurt erlassen werden können, hat sich die Landesregierung jetzt entschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Auch werden wir zu dem Antrag der Umwelthilfe auf einstweilige Anordnung Stellung nehmen.

Das Urteil des VG Wiesbaden fordert erhebliche Einschränkungen für die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge. Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar. Unbeschadet der notwendigen Verbesserung der Luftreinhaltung halten wir aber die Auswirkungen für die betroffenen Fahrzeuge durch ein mögliches Fahrverbot in Frankfurt für nicht hinnehmbar. Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten. Auf Grund möglicher Alternativen zu Fahrverboten und damit deutlich geringeren Folgen für die Mobilität von Menschen und Gütern halten wir die Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils für unverhältnismäßig. Denn auch der im Recht der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, worauf das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ausdrücklich hingewiesen hat“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Umweltministerin Priska Hinz.

„Es zeigt sich, dass die Entscheidung des Gerichts von grundsätzlicher Bedeutung ist. Verbote sind das letzte Mittel. Daher werden wir eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren anstreben, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.“, so Bouffier und Hinz weiter.

Die Landesregierung habe ihr Möglichstes getan, um mit Luftreinhalteplänen die Schadstoff-Belastung in Frankfurt zu reduzieren. „Saubere Luft ist uns wichtig. Mit den geplanten Maßnahmen wie dem Einsatz von Elektro-Bussen, dem Ausbau besserer Radverkehrsnetze, Park-und-Ride-Angeboten und umgerüsteter Diesel könnten wir praktisch den gleichen Effekt erzielen wie mit generellen Fahrverboten. Dies wird jedoch nur möglich sein, wenn der Bund unverzüglich handelt und eine Grundlage für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen schafft“, sagten der Regierungschef und die Umweltministerin.

Die Landesregierung unterstreicht daher ihre Forderung, dass der Bund eine Grundlage für die Hardware-Nachrüstung schafft und die Automobilhersteller die Kosten dafür tragen müssen. Das hat auch der Hessische Landtag einstimmig beschlossen. In den jüngsten Tagen hat sich gezeigt, dass das Drängen der Hessischen Landesregierung erfolgreich ist und der Bund seine bisherige Haltung zu der Hardware-Nachrüstung verändert. Bei Vorliegen einer Alternative werden Fahrverbote daher unverhältnismäßig sein und deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, gegen das Urteil vorzugehen.

„Es darf nicht sein, dass wohlmeinende Verbraucherinnen und Verbraucher, die geglaubt haben, einen wenig emittierenden Diesel zu kaufen, am Ende die Dummen sind. Außerdem muss der Bund rasch dafür sorgen, dass umgerüstete Autos eine gültige Betriebserlaubnis erhalten.“ Nach der derzeitigen Rechtsgrundlage erlischt bei einer Umrüstung die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, es darf dann überhaupt nicht mehr gefahren werden.

Der Ministerpräsident machte in diesem Zusammenhang nochmals deutlich, dass er für eine schnelle und praktikable Lösung zum Nutzen der Autofahrer plädiert. „Ich möchte einen Fonds, in dem die Autokonzerne einzahlen und über den die Kosten für die Nachrüstung getragen werden“, so Bouffier. „Wir wollen keine Fahrverbote, sondern eine grundsätzliche Lösung des Problems“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Umweltministerin Priska Hinz abschließend.

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